Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand: Kooperationsprojekte (ZIM KOOP)
Förderung nationaler oder transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen mittelständischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Zuschuss max. 209.000 € (Unternehmen)
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter)
- weitere mittelständische Unternehmen (< 500 Mitarbeiter)
- Forschungseinrichtungen
- jeweils mit Sitz in Deutschland
Was wird gefördert?
- Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- als Kooperation mind. zweier Unternehmen
- als Kooperation mind. eines Unternehmens und mindestens einer Forschungseinrichtung
Welche Kosten werden gefördert?
- Personalkosten
- Fremdleistungen (Aufträge an Dritte)
- Übrige Kosten (pauschal 100% bezogen auf Personalkosten)
Wie wird gefördert?
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss
- max. 55% der förderfähigen Kosten (abhängig von Standort und Unternehmensgröße)
- max. 380.000 € förderfähige Kosten
- Kleine Unternehmen:
- Alte Bundesländer: max. 55% (max. 209.000 € Zuschuss)
- Neue Bundesländer: max. 55% (max. 209.000 € Zuschuss)
- Mittlere Unternehmen:
- bundesweit: max. 50% (max. 190.000 € Zuschuss)
- Weitere mittelständische Unternehmen:
- bundesweit: max. 40% (max. 152.000 € Zuschuss)
- Forschungseinrichtungen
- bundesweit: 100% (max. 190.000 € Kosten/Zuschuss)
Weitere Fördermöglichkeit: Leistungen zur Markteinführung (nur Unternehmen)
- Förderung externer Dienstleistungen, die die Markteinführung des entwickelten Produktes unterstützen (z.B. Marketing, Vertrieb, Beratung, Schutzrechte, Zertifizierungen, Prüfungen)
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von max. 50% bezogen auf max. 50.000 € förderfähige Kosten (max. 25.000 € Zuschuss)
Sie interessieren sich für die ZIM-Förderung für Einzelprojekte? Wir unterstützen Sie auch gerne dabei, für Ihr ZIM EP erfoglreich die entsprechende Förderung zu beantragen.