Neuregelung der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt
erschienen am 22. Januar 2017Am 12.01.2017 wurden die neuen Landesregelungen zur Investitionsförderung vorgestellt. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt sind 123 Mio. € in 2017 im Rahmen des Programms GRW eingeplant. Die Förderung erfolgt wie bisher in Form eines Zuschusses und ist durch die neuen Regelungen noch attraktiver geworden.
Das Programm GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist ab Januar 2017 für Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Sachsen-Anhalt durch neue Regelungen verbessert worden. Die Kernpunkte der neuen Regelungen zur Investitionsförderung sind: höhere Anreize für Investitionen, Unterstützung bei Unternehmensnachfolge und Forschung und Entwicklung sowie größeres Gewicht für tarifgerechte Entlohnung der Mitarbeiter.
Fördergegenstand
- Sachkostenbezogene Förderung
- Lohnkostenbezogene Förderung
Antragsberechtigte
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- < 250 Mitarbeiter
- Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Die wichtigsten Neuregelungen in der Übersicht
Bisher | Ab 2017 |
Basisförderung der förderfähigen Investitionssumme für kleine Unternehmen 25 % und mittlere Unternehmen 15 % | Basisförderung der förderfähigen Investitionssumme für kleine Unternehmen 30 % und mittlere Unternehmen 20 % |
Bonus für Vergütung nach Tarifvertrag + 5 % zur Basisförderung | |
Bonus für Struktureffekte wie Unternehmensnachfolge und FuE-Aktivitäten + 5 %, alle anderen Struktureffekte + 2,5 % | |
Mindestinvestitionsvolumen 50.000 € | Mindestinvestitionsvolumen 30.000 € |
Investitionen im Bereich Online- und Versandhandel werden gefördert, wenn neue Arbeitsplätze geschaffen werden, mindestens 31 | Investitionen im Bereich Online- und Versandhandel werden gefördert, wenn neue Arbeitsplätze geschaffen werden, mindestens 15 |
Weitere Informationen zur Neuregelung der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt finden Sie unter: http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?&cmd=get&id=881892&identifier=171ba3248322696bef466d2ae263f94c.
Haben Sie Fragen zu diesem Förderprogramm? Dann freut sich Frau Anke Niebuhr unter (030) 893 601 – 27 auf Ihren Anruf.
Ihr Team der A.U.B. AG